Hinter dem Nachwuchsnetzwerk Öffentliche Gesundheit (NÖG) steht seit Ende 2025 auch ein gemeinnütziger Verein:
der Förderverein für das Nachwuchsnetzwerk Öffentliche Gesundheit e. V.
Der Förderverein schafft einen rechtlichen und finanziellen Rahmen, um das NÖG und seine Mitglieder nachhaltig zu unterstützen – insbesondere in der Nachwuchsförderung im Bereich Öffentliche Gesundheit.
Wichtig:
Das NÖG bleibt genau so, wie ihr es kennt und schätzt:
- Die Mitgliedschaft im NÖG bleibt niederschwellig
- Der E-Mail-Verteiler bleibt das Herzstück des Netzwerks
- Der Förderverein ergänzt das Netzwerk – er ersetzt es nicht
Warum ein Förderverein?
Mit der Gründung des Fördervereins eröffnen sich neue Möglichkeiten, die bisher nur eingeschränkt oder gar nicht umsetzbar waren. Durch die Möglichkeit, Fördermittel zu beantragen und Spenden entgegenzunehmen, können wir Nachwuchskräfte gezielt (finanziell) unterstützen.
Mögliche Förderungen sind zum Beispiel:
- Stipendien
- Reise- oder Kongresskosten
- andere Formen der gezielten Nachwuchsförderung. z. B.
- Veranstaltungen zur Förderung und Vernetzung von Nachwuchskräften und an Nachwuchsförderung interessierten Fachkräften im Bereich öffentlicher Gesundheit
- regelmäßige öffentliche Treffen zu verschiedenen Themen im Bereich der öffentlichen Gesundheit
- Stellungnahmen und Diskussionsbeiträge zu aktuellen politischen und fachlichen Entwicklungen
- Publikationen im Bereich der öffentlichen Gesundheit
- Beiträge auf Kongressen und bei Podiumsdiskussionen
- Projektgruppen zu verschiedenen Themen
So kann Unterstützung langfristig, transparent und unabhängig organisiert werden.
Mitglied werden
Wenn ihr mitentscheiden möchtet, wie Vereinsmittel eingesetzt werden, könnt ihr Mitglied im Förderverein werden.
Es gibt keine verpflichtenden Mitgliedsbeiträge, damit wirklich alle mitmachen können.
Freiwillige regelmäßige Beiträge sind jederzeit willkommen und kommen direkt der Nachwuchsförderung zugute.
Weitere Informationen zur Mitgliedschaft findet ihr auch in unseren FAQ.
👉 FAQ
Spenden
Als gemeinnütziger Verein freuen wir uns sehr über finanzielle Unterstützung – einmalig oder regelmäßig sowie gerne auch für einen bestimmten Zweck/ein bestimmtes Projekt, wie unser Public-Health-Nachwuchscamp.
Allgemeine Spenden werden ausschließlich für satzungsgemäße Zwecke der Nachwuchsförderung im Bereich Öffentliche Gesundheit verwendet.
Spenden sind steuerlich absetzbar, entsprechende Spendenbescheinigungen stellen wir aus (siehe nachfolgende Hinweise).
Spenden per Überweisung
Förderverein für das Nachwuchsnetzwerk Öffentliche Gesundheit e. V.
IBAN: DE88 8306 5408 0006 8777 02
BIC: GENODEF1SLR
Kreditinstitut: VR-Bank Altenburger Land eG
Verwendungszweck: Spende Förderverein NÖG
(bei zweckgebundenen Spenden bitte Zweck angeben)
Spenden per PayPal
Wenn ihr eine Spendenbescheinigung benötigt, beachtet bitte die nachfolgenden Hinweise unter Spendenbescheinigung.
Spendenbescheinigung
Spenden an den Förderverein sind steuerlich absetzbar.
Wenn ihr eure Spende bei eurer Steuererklärung angeben möchtet, wird ab einem Betrag von 300,00 € gegenüber dem Finanzamt eine Spendenbescheinigung verlangt. Unterhalb dieses Betrages reicht ein einfacher Nachweis, z. B. ein Kontoauszug.
Unabhängig von der Spendenhöhe stellen wir euch auf Wunsch gerne eine Spendenbescheinigung aus.
Folgende Angaben benötigen wir dazu von euch bei Spenden über 300,00 € (verpflichtend) oder wenn ihr für einen darunter liegenden Betrag eine Spendenbescheinigung erhalten möchtet (freiwillig):
Bitte fügt bei der Eingabe eurer Spende in PayPal eine Mitteilung zu eurer Anschrift und eurer E-Mail-Adresse hinzu.
Habt ihr uns via Überweisung eine Spende zukommen lassen und benötigt eine Spendenbescheinigung? Schreibt uns dazu bitte eine kurze E-Mail mit eurer aktuellen Anschrift.
Ihr erhaltet dann vom Förderverein für das Nachwuchsnetzwerk Öffentliche Gesundheit e. V. zum Jahresbeginn eine Spendenquittung als PDF für das vorige Jahr.
Bitte stellt sicher, dass uns dafür eure vollständige Adresse vorliegt (z. B. über die bei PayPal oder bei der Überweisung per E-Mail angegebene Adresse).
Solltet ihr
– bis Ende Januar keine Spendenquittung erhalten haben oder
– eine frühere Ausstellung benötigen,
– Fragen zum Umgang mit eurer Spende oder euren Daten haben,
schreibt uns gerne über verein@noeg.org.
Transparenz
Über die Verwendung der Vereinsmittel informieren wir regelmäßig, unter anderem im Jahresbericht des NÖG und auf der Mitgliederversammlung. Über Veranstaltungen des Vereins sowie die Mitgliederversammlung wirst du über den Vereinsverteiler rechtzeitig informiert.
Satzung und rechtliche Grundlagen
Der Förderverein ist als gemeinnützig anerkannt und arbeitet auf Grundlage einer eigenen Satzung.👉 Satzung
Wer steht hinter dem Verein?
Der Vorstand des Fördervereins besteht aus:
- Stefanie Bovermann
- Susanne Stadler
- Stefan Santner
Alle Vorstandsmitglieder sind auch im Koordinierungskreis des NÖG aktiv.
Die inhaltliche Ausrichtung des Vereins wird gemeinsam vom Vorstand und dem Koordinierungskreis gestaltet. Zentrale Fragen werden außerdem in der jährlichen Mitgliederversammlung diskutiert und entschieden.
Fragen?
Viele Antworten findet ihr in unserem FAQ.
👉 FAQ
Wenn darüber hinaus noch Fragen offen sind oder ihr euch einbringen möchtet, schreibt uns gerne:
📧 verein@noeg.org
oder über LinkedIn und Instagram
Wir freuen uns über eure Ideen, euer Engagement und eure Unterstützung!
